
Aschenprobe
Wer eine Holzfeuerung richtig bedient, feuert mit trockenem Waldholz, in einem nicht übermässig gefüllten Feuerraum und mit stetig heisser Flamme. Bei guten Feuerungsanlagen ergibt sich so ein weisses Rauchbild (kein grauer Rauch, sondern weisser Wasserdampf).
Gefahren: Werden Holzfeuerungen dazu missbraucht, Kehricht oder Altholz zu entsorgen, entweichen grosse Mengen giftiger Substanzen. Diese belasten die Luft, schlagen sich im Boden der Umgebung nieder und führen zu Schäden an der Feuerung.
Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen
Kontrollpflichtig sind häufig benutzte Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt, die innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal gereinigt werden (insbesondere Stückholzheizungen, Schnitzelfeuerungen, Kochherde, Kachelöfen, Schwedenöfen und Zimmeröfen). Ausgenommen sind reine Pelletfeuerungen.
Die Kontrolle findet wie bei den Öl- und Gasfeuerungen in der Regel alle zwei Jahre statt. Die Anlagenbetreiber werden von der Administrationsstelle (in der Regel ist das die Gemeinde) schriftlich aufgefordert, einen Feuerungskontrolleur zu beauftragen. Kontrolliert werden das Brennstofflager und die Asche.
Liste der zugelassenen Feuerungskontrolleure: www.gesch-feuko.ch
Die Kosten setzen sich zusammen aus denjenigen des Feuerungskontrolleurs (Arbeitsaufwand, Stundenansatz) zuzüglich einer Pauschale pro Haushalt (Fr. 35.- für die Pauschale). Damit sind unter anderem die Kosten für Ascheanalyse, Verbrauchsmaterial und den Aufwand von Administrationsstelle und Kanton gedeckt. Die Kosten werden gemäss Verursacherprinzip von den Anlagenbetreibern getragen.
Holzfeuer
- Was Sie über Holzfeuerungen wissen sollten
PDF anzeigen - Was darf ich verbrennen und was nicht?
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Richtig Anfeuern
- Richtig Anfeuern oberer Abbrand
PDF anzeigen - Richtig Anfeuern unterer- seitlicher-, hinterer Abbrand
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Feuerungskontrolle
- Mehr über Feuerungskontrolle/Aschenprobe
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Aschenprobe
Wer eine Holzfeuerung richtig bedient, feuert mit trockenem Waldholz, in einem nicht übermässig gefüllten Feuerraum und mit stetig heisser Flamme. Bei guten Feuerungsanlagen ergibt sich so ein weisses Rauchbild (kein grauer Rauch, sondern weisser Wasserdampf).
Gefahren: Werden Holzfeuerungen dazu missbraucht, Kehricht oder Altholz zu entsorgen, entweichen grosse Mengen giftiger Substanzen. Diese belasten die Luft, schlagen sich im Boden der Umgebung nieder und führen zu Schäden an der Feuerung.
Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen
Kontrollpflichtig sind häufig benutzte Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt, die innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal gereinigt werden (insbesondere Stückholzheizungen, Schnitzelfeuerungen, Kochherde, Kachelöfen, Schwedenöfen und Zimmeröfen). Ausgenommen sind reine Pelletfeuerungen.
Die Kontrolle findet wie bei den Öl- und Gasfeuerungen in der Regel alle zwei Jahre statt. Die Anlagenbetreiber werden von der Administrationsstelle (in der Regel ist das die Gemeinde) schriftlich aufgefordert, einen Feuerungskontrolleur zu beauftragen. Kontrolliert werden das Brennstofflager und die Asche.
Liste der zugelassenen Feuerungskontrolleure: www.gesch-feuko.ch
Die Kosten setzen sich zusammen aus denjenigen des Feuerungskontrolleurs (Arbeitsaufwand, Stundenansatz) zuzüglich einer Pauschale pro Haushalt (Fr. 35.- für die Pauschale). Damit sind unter anderem die Kosten für Ascheanalyse, Verbrauchsmaterial und den Aufwand von Administrationsstelle und Kanton gedeckt. Die Kosten werden gemäss Verursacherprinzip von den Anlagenbetreibern getragen.
Holzfeuer
- Was Sie über Holzfeuerungen wissen sollten
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Richtig Anfeuern
- Richtig Anfeuern oberer Abbrand
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Feuerungskontrolle
- Mehr über Feuerungskontrolle/Aschenprobe
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